Information ist Pflicht bei Kopflausbefall
Kopfläuse – Keine Geheimsache
Wenn Sie als Eltern bei Ihren Kindern Kopfläuse feststellen, ist es wichtig das Umfeld darüber zu informieren, um eine Ausbreitung zu verhindern. Zum einen sollten Sie das in Ihrem eigenen Interesse tun, zum anderen ist dies sogar Pflicht und durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG § 34 Abs. 5) geregelt. Hiernach sind Sie verpflichtet, die besuchten Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. die Schule oder den Kindergarten, unverzüglich darüber zu unterrichten. Die Einrichtung muss wiederum das Gesundheitsamt über jeden Kopflausbefall in Kenntnis setzen. Dort wird entschieden, ob und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Des Weiteren wird die Einrichtung andere Eltern darüber informieren, dass Läuse aufgetreten sind und diese gleichzeitig auffordern, ihre eigenen Kinder zu untersuchen.
Im § 34 Abs. 1 IfSG wird geregelt, dass Kinder oder Personal die Einrichtungen nicht besuchen dürfen, wenn bei ihnen ein Kopflausbefall vorhanden ist. Der Grund ist, dass sich Läuse durch engen Kontakt relativ schnell ausbreiten. Das soll unterbunden werden.
Damit Ihr Kind nach einem festgestellten Kopflausbefall z. B. die Schule so schnell wie möglich wieder besuchen darf, muss nachgewiesen werden, dass eine Weiterverbreitung der Kopfläuse nicht mehr zu befürchten ist. In welcher Form dieser Nachweis für Ihr Kind erfolgen muss, erfahren Sie bei der Schul- oder Kindergartenleitung. In den meisten Fällen genügt eine Bestätigung der Eltern, dass eine Behandlung mit einem geeigneten Mittel durchgeführt wurde.
Checkliste auch als Download
Checkliste: Was muss ich machen, wenn in der Familie Läuse aufgetreten sind? Kurze und kompakte Infos ….
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Notfallplan Herunterladen
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Behandlungsbestätigung Eltern Herunterladen
Neu-Ansteckung verhindern
Zusätzlich empfiehlt es sich, nicht nur Einrichtungen, sondern auch die Eltern von Freunden und Spielkameraden, mit denen das Kind Kontakt hatte, sowie Vereine, die es besucht, über den Kopflausbefall zu informieren. Nur durch eine offene und frühzeitige Kommunikation lässt sich eine weitere Verbreitung von Kopfläusen stoppen.
Bei einem Kopflausbefall sollte das Umfeld – auch zum eigenen Schutz – schnellstmöglich informiert werden. Denn eine Neu-Ansteckung mit Läusen ist auch nach einer erfolgreichen Behandlung sofort wieder möglich. Und je schneller das Umfeld läusefrei ist, umso geringer ist das Risiko, sich erneut zu infizieren.
Oft werden Läuse auch mit dem Begriff „unsauber“ in Verbindung gebracht. Aber denken Sie immer daran, Kopfläuse sind bei Kindern nichts Ungewöhnliches, haben nichts mit Reinlichkeit zu tun und sollten daher auch kein Grund für falsche Scham sein!